Bei einem Treffen der Initiative am 18. Juli 2018 wurde beschlossen nun mehrgleisig zu fahren:
1.) Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch die Neu-Ulmer Stadträte!
Die Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens wurde bereits eingereicht (Stand: Ende Juli 2018).
2.) Unterschriftenaktion im ganzen Landkreis für eine Petition an den Bayerischen Landtag!
Der Alleingang der Stadt Neu-Ulm verlangt nach dem demokratischen Fundament durch die Bevölkerung. Die Bayerische Verfassung sieht ausdrücklich im Artikel 115 die Möglichkeit eine Petition an den Bayerischen Landtag vor, damit die Bevölkerung sich an das Parlament wenden kann. Die FREIEN WÄHLER waren im Kreistag die erste Fraktion, die von einer derart notwendigen Aktion gesprochen haben (als gemeinsame, überparteiliche Aufforderung mit allen Fraktionen zusammen). Die anderen Parteien und unser Landrat Freudenberger (CSU) haben sich anfangs sehr zurückhaltend verhalten. Mit der Zeit aber ist der öffentliche Druck so stark geworden, dass sich die anderen Parteien den Vorstellungen der FREIEN WÄHLER anschließen mussten. Unser FW-Kreisrat Jürgen Bischof (Mitinitiator der Bürgerinitiative „NUXIT? So geht's net!“ bzw. nach deren Umbenennung in „Landkreis Neu-Ulm? Ja, bitte!“) hat außerdem unmissverständlich in den Kreistagssitzungen immer wieder das Thema angestoßen. Nachdem Landrat Freudenberger (CSU) sein Signal zur Unterstützung dazu gegeben hat, bewegt sich jetzt endlich auch die CSU-Kreistagsfraktion.
„Das Schönste an Neu-Ulm ist der Blick auf Ulm!“
In dieser (selbst-)ironischen Redewendung liegt ein großer Funke Wahrheit. Ein kreisfreies Neu-Ulm wäre nichts weiteres als ein Anhängsel von Ulm. Die große Kreisstadt Neu-Ulm dagegen ist und bliebe ein Partner auf Augenhöhe mit dem restlichen Landkreis, denn ich finde, dass ein „NUXIT“ lediglich zwei kleinere Einheiten schafft, die kleiner sind als beide zusammen! Schon im März warnte ich beispielsweise, dass bei einem geplanten Ausstieg der Stadt Neu-Ulm aus dem Landkreis Randgemeinden wie Elchingen und Nersingen von Neu-Ulm eingemeindet werden könnten (Artikel in der NUZ vom 08.03.2018).
Der Landkreis Neu-Ulm hat sich seit der Gebietsreform im Jahre 1972 zu einem der wirtschaftlich führenden Landkreise Deutschlands entwickelt, hat eine hohe Einwohnerzahl, verbunden mit sehr guter Infrastruktur und hoher Lebensqualität, beste Zukunftschancen, eine gesunde heimische Wirtschaft und Gemeinden und Städte mit Wohlstand. Diese 50-jährige Erfolgsgeschichte soll nun nach dem Willen des Stadtrates Neu-Ulm zerbrochen werden; dies widerspricht völlig dem Zeitgeist (Fusionen sind angesagt) und darf ohne Anhörung der Menschen vor Ort nicht hingenommen werden. Der funktionierende Landkreis würde auf einen Schlag ca. 36% seiner Bevölkerung und ca. 16% seiner Fläche verlieren. Ironie ist, dass die Stadt große Flächenanteile ja erst durch die Aufnahme in den neuen Landkreis Neu-Ulm erhalten hat. Welche Auswirkungen eine Trennung auf die kleineren Nachbarkommunen im Landkreis haben wird, lässt sich gegenwärtig nicht abschätzen.
NUXIT. Damit ist der Ausstieg der Stadt Neu-Ulm aus dem Landkreis Neu-Ulm gemeint. Mit einer Größe von nun mehr als 60.000 Einwohnern hat die Stadt nun schon lange ein wichtiges Kriterium für den Weg zur Kreisfreiheit bewältigt und Neu-Ulms Stadtrat hat am 21. März 2018 nun auch offiziell beschlossen, den Antrag auf Kreisfreiheit bei der bayerischen Landesregierung in München zu stellen. Viele engagierte Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürger sehen diese Entwicklung skeptisch und wollen zumindest erreichen, dass die Basis selbst entscheiden darf. Dazu hat die erst im Januar 2018 gegründete Initiative „NUXIT? So geht's net!“ in den vergangenen Monaten mehr als die notwendigen 2.615 Unterschriften für einen Antrag für ein Bürgerbegehren gesammelt. Am 16. Mai 2018 wurde dieser jedoch vom Neu-Ulmer Stadtrat mit CSU-Mehrheit abgelehnt mit der Begründung es lägen juristische Formfehler vor.
- ausdrücklich die Integrität des Landkreises Neu-Ulm erhalten!
- eine Zersplitterung eines derzeit blühenden Landkreises mit allen, demokratisch-legetimen Mitteln verhindern!
- die Interessengemeinschaft „NUXIT? So geht's net!“ bzw. „Landkreis Neu-Ulm? Ja, bitte!“ deshalb bei ihrer Klage gegen das abgelehnte Bürgerbegehren und die Petition an den Bayerischen Landtag in vollem Umfang unterstützen!
- die unnötige Verschwendung von öffentlichen Geldern abwenden, die eine Trennung der Verwaltung, Liegenschaften und Einrichtungen nach sich zöge und dass diese sinnvoller eingesetzt werden, dass beispielsweise das Lessing-Gymnasium saniert bzw. neu gebaut werden kann. Wenn aber die Stadt Neu-Ulm offenbar eigene Interessen zu hegen scheint, sind wir als FREIE WÄHLER vorsichtig, finanzielle Verpflichtungen für den Landkreis einzugehen.