THEMA: Antworten auf Fragen über abgeordnetenwatch.de zur Landtagskandidatur [Oktober 2018]

Im Kandidatencheck konnte man meine Positionen zu diversen Themen mit den anderen StimmkreiskandidatInnen vergleichen. Des Weiteren bestand die Möglichkeit, mir persönlich Fragen stellen zu können, die ich durchschnittlich in weniger als einer Woche beantwortet habe.
 

Frage #1 von Reiner Knabl an Wolfgang Schrapp bezüglich Stromtrassen & Energiewende — 20. Sep. 2018 15:12 Uhr:

Sehr geehrter Herr Schrapp,

jetzt bin ich kurz davor bei den Anstehenden Wahlen meine Stimme den Freien Wählern zugeben. Eine kleine Verunsicherung steht nun im Raum. Herr Aiwanger sprach sich erst gegen die Stromtrassen aus. Das verstehe ich nicht ganz und würde gerne die alternative dazu erfahren. Mein Gefühl sagt mir, das irgendwie alle die Energiewende blockieren wollen. Also nochmals auf den Punkt. Wie möchten die Freien Wähler da vorgehen. Für eine Antwort wäre ich sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Knabl

Antwort von Wolfgang Schrapp (FREIE WÄHLER)  21. Sep. 2018 18:25 Uhr (Dauer bis zur Antwort: 4 Tage  9 Stunden):

Sehr geehrter Herr Knabl,

Die Freien Wähler setzen sich für eine regionale, dezentrale Energiewende ein – mit großen Chancen für Landwirte, Genossenschaften und Kommunen. Auch der Kohle-Ausstieg ist schnellstmöglich umzusetzen. Eine dezentrale Energieversorgung ist technisch inzwischen durchaus möglich, es fehlt allein an politischem Willen und Mehrheiten. Die Energiewende kann nur durch eine Vielzahl an alternativen Energiequellen (wie Wind, Sonne, Wasser, Geothermie, Biomasse) gelingen.

Die Nord-Süd-Stromtrassen grenzen an Größenwahn, gleichen einem immensen Eingriff in die Natur und sind darüber hinaus hauptsächlich ein Projekt für große (internationale) Investoren und Energiekonzerne, die auch zukünftig nicht auf lukrative Renditeanlagen verzichten wollen.

Es geht also darum, die Rahmenbedingungen für den Ausbau alternativer Stromerzeugung vor Ort derartig zu gestalten, dass diese auf dem Markt konkurrenzfähig und für Kommunen und letztendlich die Verbraucher attraktiv werden.

Wir sind nicht Eigentümer der Erde, sondern nur ihre Nutznießer und sollten sie daher unseren nachfolgenden Generationen, wenn irgend möglich, verbessert hinterlassen. Als Freie Wähler setzen wir uns für eine sinnvolle Energiewende ein, die sowohl ökologisch nachhaltig ist als auch konsensfähig zu sein anstrebt und unsere Gesellschaft nicht weiter spaltet.

Dass eine regionale, dezentrale Energiewende nicht einfach zu meistern sein wird, das ist uns klar. Wir müssen daher auch langsam aber sicher unseren wachsenden Energieverbrauch zu hinterfragen beginnen.

Herzliche Grüße,

Ihr Wolfgang Schrapp

 

Frage #2 von Dieter Kipp an Wolfgang Schrapp — 30. Sep. 2018 15:00 Uhr:

Sehr geehrter Herr Schrapp,

In Ihrem abgeordnetenwatch-de-Profil liest man,dass es für Sie als Handwerksmeister, Geschäftsführer und Unternehmer wichtig ist, den Mittelstand und das Handwerk zu stärken: Stichworte sind dabei: Bürokratieabbau, Fachkräftemangel und Investitionsstau!

Jetzt wird ja gerade wieder mal eine neue Verordnung in Bayern demnächst in Kraft treten, danach sollen kommunale Betriebe,wie private Unternehmen behandelt werden, wenn sie Leistungen und Produkte anbieten, die auch private Unternehmen anbieten,dabei gibt es aber eine Menge Ausnahmen,denn wenn die Leistungen die von öffentlichen Unternehmen angeboten werden, nicht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen stehen,dann entfällt die Umsatzsteuerpflicht, ansonsten müssen die kommunalen Unternehmen Umsatzsteuer an den Staat entrichten! Bei Photovoltaik-Anlagen ist es nachvollziehbar, dass die umsatzsteuerpflichtig sind, aber wenn man dann liest, dass sogar das Rasenmähen im Stadtpark umsatzsteuerpflichtig ist, wenn es Mitarbeiter des städtischen Bauhofs ausführen, dann frage ich mich, wo liegen da die Grenzen und wer will das demnächst beurteilen in den kommunalen Unternehmen, ob eine Leistung im Wettbewerb steht oder nicht und ob sie umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht? Sind da die Kämmerer nicht überfordert und stehen sie nicht mit einem Bein schon im Gefängnis, wenn es in der Verordnung heisst, dass Fehlverhalten strafrechtlich sanktioniert wird?

Was ist Ihre Meinung und Überzeugung zu dieser neuen Verordnung? Ist sie gut oder wieder eher ein Bürokratiemonster?

Herr Schrapp, wo bleibt da Ihr geforderter Bürokratieabbau? Ich kann ihn nicht erkennen und würde gerne von Ihnen wissen, wo sie da ansetzen würden, wenn Sie in den Landtag gewählt würden?

Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im voraus und wünsche Ihnen für den 14.10.2018 viel Glück und Erfolg!

Mit freundlichen Grüssen

Dieter Kipp

Antwort von Wolfgang Schrapp (FREIE WÄHLER)  30. Sep. 2018 18:04 Uhr (Dauer bis zur Antwort: 1 Tag 3 Stunden):

Sehr geehrter Herr Kipp

Ich lehne es grundsätzlich ab, dass kommunale Betriebe im Wettbewerb zu Wirtschaftsunternehmen stehen, weil bei Kommunalbetrieben die Gefahr besteht, dass es zu Wettbewerbsverzerrung durch Quersubventionierungen und unsaubere Abgrenzung führt. Natürlich würden dann auch diese kommunalen Unternehmen die Vorteile der Vorsteuerberechtigung nutzen. Es ist nicht Aufgabe eines Kämmerers Abschätzungen zu treffen, die durch Nachbetrachtung ein Fehlverhalten bescheinigt. Deswegen muss solch eine Verordnung verhindert werden. Sie würde einen Aufwand an Bürokratie mit sich bringen und wir schaden unserer kommunalen Wirtschaft.

Herzliche Grüße,

Ihr Wolfgang Schrapp

 

Frage #3 von Michael Kupferschmidt an Wolfgang Schrapp — 06. Okt. 2018 21:55 Uhr:

Guten Tag Herr Schrapp,

was steckt konkret hinter den Aussagen:

- Vernünftige Rahmenbedingungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien
- Bürgerenergiewende. Mehr Wertschöpfung in der Hand von Bürgern
- Ausbau der Speichertechnik

Uns ist der Umweltschutz sehr wichtig und der Ausbau der erneuerbaren Energien. Vermeidung von Abfällen, Stichwort: "unnötiger Verpackungsmüll". Wie sehen Ihre Konzepte hierzu aus?

Antwort von Wolfgang Schrapp (FREIE WÄHLER)  09. Okt. 2018 18:29 Uhr (Dauer bis zur Antwort: 2 Tage 20 Stunden):

Sehr geehrter Herr Kupferschmidt,

Unter Bürgerenergiewende verstehe ich, dass Eigenheimbesitzer und Kommunen immer mehr dazu übergehen ihren eigenen Bedarf selber zu decken. Der Ausbau der Speichertechnik ist dabei entscheidend. Man sollte auch die Speichermedien diversifizieren und nicht nur auf Elektrobatterien setzen. In kleinen Mengen sind solche Batterien durchaus nützlich, aber bei größeren Speicherkapazitäten sollte man auch auf beispielsweise Wasserstoff und Brennstoffzellen zugreifen. Wir brauchen vor allem mehr regionale Stromanbieter, um die dezentrale Energiewende voranzutreiben: Ich setze mich für mehr autarke Energie ein! Man sollte außerdem die Netzbetreibergebühren herabsetzen, weil diese immer noch von quasi-Monopolisten festgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen müssen also dahingehend vernünftig gestaltet werden und sollten sich nicht wie gegenwärtig den Interessen der vier großen Energiekonzernen folgen. Die EEG-Umlage müsste man in diesem Zusammenhang auch wieder überdenken.

Bezüglich des Umweltschutzes, Verpackungsmüll, Wegwerfgesellschaft, etc., stelle ich zunächst einmal fest, dass wenn Tomaten quer durch Europa gehandelt werden, die Verpackung gezwungenermaßen dazu gehört. Nichtsdestotrotz setze ich mich für kurze, transparente und regionale Lieferketten ein, sodass das Angebot wieder vielfältiger wird und sich Konsumenten beim Kauf entscheiden können, ob sie Tomaten mit oder ohne ‘unnötige’ Verpackung kaufen.

Mir persönlich ist es wichtig, dass jeder bei sich anfängt Energie einzusparen und Abfälle zu vermeiden. Also wir müssen erst einmal unsere Gewohnheiten hinterfragen und ändern, sodass auch in Zukunft ernsthaft Energie eingespart werden kann und der Energieverbrauch in unseren Haushalten auch mal wieder zurückgeht. Steigender Energieverbrauch und Energiewende sind völlig konträr. Deshalb bin ich für mehr autarke Energiequellen für eine sinnvolle Energiewende mit langfristig sinkendem Energieverbrauch.

Herzliche Grüße,

Ihr Wolfgang Schrapp

 

Frage #4 von Klaus Vidal an Wolfgang Schrapp — 07. Okt. 2018 10:56 Uhr:

Wie stehen Sie zur landesweiten Einführung der "Informationsfreiheitssatzung"? Können Sie sich für eine Begrenzung der Amtszeiten für Bgm. auf 3 Perioden einsetzen? Derzeit bestimmt in Kommunalräten die Mehrheit auch über den Wahrheitsgehalt eines Sitzungsprotokolls > halten Sie das für tragbar? Genügt das Kommunalrecht noch den Anforderungen einer wirklichen Demokratie (z.B. Informationspflicht d. Bgm. gegenüber Räten) oder müsste es längst überarbeitet werden?

Antwort von Wolfgang Schrapp (FREIE WÄHLER)  09. Okt. 2018 18:31 Uhr (Dauer bis zur Antwort: 2 Tage 7 Stunden):

Sehr geehrter Herr Vidal,

Um eine fundierte Stellungnahme bzgl. der "Informationsfreiheitssatzung" abzugeben, ist es noch zu früh – da muss ich mich entschuldigen. Ich stecke da noch nicht tief genug in der Materie drin und habe mich mit dem Thema noch nicht ausreichend auseinandergesetzt. Trotzdem werde ich mich in naher Zukunft damit beschäftigen. Ich finde die Begrenzung von drei Amtsperioden bei Bürgermeistern völlig legitim und finde 18 Jahre durchaus ausreichend. Zum Wahrheitsgehalt eines Sitzungsprotolls kann ich nur sagen, dass Demokratie leider nicht immer dem Ideal der Wahrheit folgt. Das bestehende Kommunalrecht ist in großen Teilen immer noch ausreichend, aber bzgl. Ihrer angesprochenen Informationspflicht des Bürgermeisters ggü. den Räten müsste differenzierter ausgearbeitet werden. D.h. zum Beispiel, dass bei unterschlagenen Informationen die Möglichkeit besteht einen Bürgermeister in die Verantwortung nehmen zu können.

Herzliche Grüße,

Ihr Wolfgang Schrapp